Die Wasserrahmenlinie der Europäischen Union (EU WRRI) und in Folge das österreichische Wasserrechtsgesetz fordern eine typologische Einteilung der Gewässer und eine typspezifische Bewertung der Fischbestände. Zu diesem Zweck wurden typspezifische fischökologische Leitbilder entwickelt.
Die Fließgewässer wurden aufgrund der Ähnlichkeit charakteristischer abiotischer Kenngrößen zu Gruppen zusammengefasst. Aufbauend auf dem flächenmäßigen Ansatz der Ökoregionen wurden 17 Fließgewässer-Typregionen unterschieden, sowie der Sondertyp „Großer Fluss“ (Wimmer & Chovanec 2000 u. Moog et al 2001). Daraus wurden neun fischökologisch relevante Bioregionen abgeleitet.
Der zweite Schritt war die längszonale Einteilung der Gewässer, welche das System nach Huet (1949) zur Basis hat. Dies sind die 12 biozönotischen Regionen, die sogenannten Fischregionen.
Für jede Bioregion und biozönotische Region wurde ein Leitbild in Form von Leitarten, typischen Begleitarten und seltenen Begleitarten definiert, sowie Gewässerabschnitte mit besonderem (adaptiertem) Leitbild ausgewiesen. Dazu wurden historische Quellen herangezogen, aktuelle Daten aus Referenzstrecken und Expertenmeinung. [Abbildung Screenshot Leitbild]
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Publikation
Haunschmid et al (2006): Erstellung einer fischbasierten Typologie österreichischer Fließgewässer sowie einer Bewertungsmethode des fischökologischen Zustandes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie.