Zwei Szenarien:
Erstens: Ein plötzlich aufbrausendes Hochwasser "beißt" einen Teil eines Wohnhauses ab, das im Überflutungsbereich errichtet wurde.
Zweitens: ein Hochwasser überschwemmt eine Stadt, gefährdet Menschenleben und verwüstet Straßen, Gärten und Keller mit riesigen Schlammmengen.
Die Hochwasserrichtlinie möchte erreichen, dass Österreichs Bürger besser über Hochwasserrisiken informiert und in das Hochwasser-Risikomanagement eingebunden werden.
Die Hochwasserrichtlinie...
... der Europäischen Union regelt seit 2007 die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken in Österreich:
- In einer vorläufigen Risikobewertung sind jene Gebiete zu identifizieren und auszuweisen, die ein „potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko“ aufweisen.
- Für diese Gebiete müssen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt werden und danach
- integrale Hochwasserrisikomanagementplänen mit konkreten Zielen und Maßnahmen für das Management des Hochwasserrisikos, insbesondere durch Vermeidungs-, Schutz- und Vorsorgestrategien erarbeitet werden.
Diese 3 Arbeitsschritte werden alle 6 Jahre wiederholt. Alle Planungen werden in den internationalen Flussgebieten koordiniert, die Öffentlichkeit wird über alle Schritte informiert und in die Erstellung der Managementpläne eingebunden.
Zur fachlichen Umsetzung existiert ein Bund-Länder-Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern ALLER im Hochwasserrisikomanagement tätigen Stellen in Bund und Ländern.
Das Hochwasserrisikomanagement in unserem für den Hochwasserschutz zuständigen Ministerium organisiert diese bisher einzigartige Kooperation der Dienststellen der Bundesländer aus den Bereichen Schutzwasserbau, Wasserwirtschaft, Raumplanung und Katastrophenschutz, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Innenministeriums (Abteilung Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) und des Verkehrsministeriums (Abteilung Bundeswasserstraßenverwaltung und via donau) sowie der Österreichischen Raumordnungskommission.
Das Instituts für Wasserbau und hydrometrische Prüfung ist hierbei an oberster Stelle eingebunden und für die Abteilung Schutzwasserwirtschaft bei den nachstehenden Aktivitäten tätig:
- Arbeitssitzungen des Bund-Länder-Arbeitskreises
Abstimmung sowie Entscheidungen zu Methodiken im Hochwasserrisikomanagement durch Koordination aller Beteiligten: Innenministerium, Raumplanung Länder, Verkehrsministerium, viadonau, Schutzwasserwirtschaft-Bund, Wildbach- und Lawinenverbauung, Schutzwasserwirtschaft-Länder, Umweltbundesamt.
Die Erarbeitung der Methodiken erfolgt über Unterarbeitsgruppen:- Unterarbeitsgruppe "Risiko"
Ausarbeitung und bundesweite Abstimmung der Methodik Hochwasserrisikokarten - Unterarbeitsgruppe "Gefahren"
Ausarbeitung und bundesweite Abstimmung der Methodik Hochwassergefahrenkarten, Ausarbeitung und bundesweite Abstimmung der Methodik Ereignisdokumentation, Weiterentwicklung und bundesweite Abstimmung der Methodik zu den Abflussuntersuchungen - Unterarbeitsgruppe "Daten"
Aufbau einer Fachdatenbank im Umweltbundesamt für alle Erfordernisse: Gefahren- und Risikokarten, Managementpläne, Ereignisdokumentation, Visualisierung, Schnittstellen über web map oder web feature services, et cetera. - Unterarbeitsgruppe „Oberflächenabfluss“
Ziel der Unterarbeitsgruppe Oberflächenabfluss ist die Weiterentwicklung der Gefahrenhinweiskarte Oberflächenabfluss. Diese soll einerseits als Entscheidungsgrundlage für die Vorläufige Risikobewertung im Rahmen der Umsetzung der EU-HWRL herangezogen und andererseits auch im Rahmen der Bewusstseinsbildung und Forcierung der Eigenvorsorge eingesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Homogenisierung der österreichweit angewandten Methoden angestrebt, um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden.
- Unterarbeitsgruppe "Risiko"
- Fachliche Erarbeitung Verordnung Gefahrenzonenplanung gemäß § 42a Wasserrechtsgesetz
Aktuelle Arbeiten beschäftigen sich mit den Technischen Richtlinien für die Durchführung der Verordnung. Hier ist insbesondere die Entwicklung nachvollziehbarer Kriterien für die Abgrenzung der sogenannten Funktionsbereiche nach dem Wasserrechtsgesetz zu erwähnen (rot-gelb schraffierte Flächen in den Gefahrenzonenplänen). Vorhandene Vorgaben zur Ermittlung der rot-gelb schraffierten Funktionsbereiche, also jener Flächen die bedeutsame Abfluss- und Retentionsbereiche darstellen, sind anhand mehrerer Gewässer unterschiedlichster Größe und Komplexität (zum Beispiel Zubringer) auf ihre Brauchbarkeit zu testen und wenn möglich zu verbessern und zu vereinfachen. Dabei wird auf vorhandenen Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros aufgebaut und es werden zwischenzeitlich erarbeitete neue Ideen ergänzt. Insbesondere ist eine bisher ausstehende Methoden-Verifikation geplant.