Erfolgreicher Elektrofischereikurs

Die Elektrofischerei ist grundsätzlich nicht zulässig, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen genehmigt werden. Je nach Bundesland sind dafür behördliche Bewilligungen erforderlich, die meist an Auflagen und Bedingungen gebunden sind. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Befischung durch geschultes Personal erfolgt, was den Besuch eines Elektrofischereikurses voraussetzt.

Ein solcher Kurs, der seit Jahren vom Bundesamt für Wasserwirtschaft angeboten wird, fand auch im September 2024 statt. Der Schwerpunkt lag auf dem sicheren Umgang mit Elektrofischfanggeräten, der Funktionsweise dieser Geräte und den Auswirkungen auf Fische. Erstmals waren auch Hersteller vor Ort, um ihre Produkte vorzustellen.

Darüber hinaus wurden die Reaktionen der Fische im Hinblick auf Gewässerbewirtschaftung und ökologische Bewertungen untersucht. Die Teilnehmer:innen sammelten praktische Erfahrungen bei einer Befischung. Nach dem Kurs sind 20 weitere Personen berechtigt, um eine Ausnahmegenehmigung zur Elektrofischerei anzusuchen.

Elektrofischereikurs

Veröffentlicht am 10.10.2024

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