Auf Grund des § 5a Abs. 4 des Bundesämtergesetzes, BGBl. I Nr. 83/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2024, wird kundgemacht:
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
I. Folgende Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit wurden im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß § 5a Bundesämtergesetz durch Verordnung, kundgemacht am 10. Dezember 2024, im BGBl. II Nr. 359/2024, geschaffen:
1. Am Bundesamt für Wasserwirtschaft wurde die „BAW Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am Bundesamt für Wasserwirtschaft“ als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
2. An der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen wurde die „BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
Wirksamwerden der Gründung
II. Die Gründung der jeweiligen Einrichtung wird mit folgendem Datum wirksam:
1. Die Gründung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit „BAW Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am Bundesamt für Wasserwirtschaft“ wird mit 15. Dezember 2024 wirksam.
2. Die Gründung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit „BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ wird mit 1. Jänner 2025 wirksam.
Geschäftsführung
III. Die Geschäftsführung kommt folgenden Personen zu:
1. Die Geschäftsführung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit „BAW Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am Bundesamt für Wasserwirtschaft kommt Dr. Peter Strauss, geboren am 13. November 1962, als Dienststellenleiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft zu.
2. Die Geschäftsführung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit „BAB Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen kommt Dr. Martin Schönhart, geboren am 6. Juni 1980, als Dienststellenleiter der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen zu.